Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kittiwake GmbH
Marie-Curie-Strasse 5, 25337 Elshorn, Tel.: +49 4121 700890, Fax: +49 4121 7008913, sales@kittiwake.de, www.kittiwake.de
Kittiwake GmbH, Stand 025/2007
§ 1 Geltungsbereich
(1) Verkauf und sonstige Lieferverträge der Kittiwake GmbH
werden zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geschlossen. Sie gelten ausschließlich und nur
gegenüber Unternehmern und der öffentlichen Hand.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem
Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen,
Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem
Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten
unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Kosten
der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto
der Kittiwake GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist
nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne
Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben
angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-,
Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers
sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei
höherer Gewalt, verspäteter Selbstbelieferung (bei einem
konkreten Deckungsgeschäft) oder sonstigen die Lieferung
erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so ist uns
zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom
Vertrag zurücktreten.
(4) Bei Lieferverzug haften wir für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei
Lieferverzug aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung
begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Die
Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind daher
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des
vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages unsererseits
den Liefergegenstand nicht erhalten, wobei unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit unberührt
bleibt. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht
rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren
und im Falle des Rücktritts das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben. Wir werden im Falle des Rücktritts dem Besteller die
entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart, ist unser
Werk/Lager Erfüllungsort. Wird die Ware auf Wunsch des
Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2) Der Versand ab Lieferwerk erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Sofern der Besteller keine besondere Weisung
erteilt, übernimmt die Kittiwake GmbH keine Verbindlichkeit
für billigsten oder schnellsten Versand.
Transportversicherungen werden von der Kittiwake GmbH nur
auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers
vorgenommen; ansonsten ist die Ware nach den jeweiligen
Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag
vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält (z.B. bei Zahlungsverzug).
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht
auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Auch hat er die Kaufsache auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller
diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das
Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für
den uns entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache
durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für
uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Besteller tritt uns
jedoch sicherungshalber alle Forderungen aus diesem
Weiterverkauf in Höhe unseres Verkaufspreises (inkl. MwSt.)
ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärung bedarf.
Die Abtretung umfasst ggf. auch
Kontokorrentsaldoforderungen des Bestellers gegen seinen
Abnehmer in Höhe unseres Verkaufpreises. Der Besteller hat
mit seinem Abnehmer zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst
mit vollständiger Zahlung Eigentum erwirbt. Der Besteller ist
bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns sicherungshalber
abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkt für eine
Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des
Bestellers sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des
Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach
vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen
Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen
Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der
Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber seinen
Abnehmern verlangen. Bei Widerruf der Einziehungsbefugnis
Kittiwake GmbH, Stand 025/2007
verpflichtet sich der Abnehmer außerdem, uns sämtliche zur
Rechtswahrung und –verfolgung nötigen Informationen
umgehend zur Verfügung zu stellen. Im Falle des
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung
unseres Vorbehaltgutes zu untersagen und die Rückgabe oder
die Übertragung des mittelbaren Besitzes zu verlangen. Der
Besteller stimmt schon jetzt der Wegnahme unseres
Vorbehaltgutes zu.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Besteller hat die von uns gelieferte Ware gemäß § 377
HGB unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel
uns anzuzeigen. Soweit der Liefergegenstand bei
Gefahrübergang mangelhaft gewesen ist, sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
(2) Der Besteller ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen
oder beseitigen zu lassen, es sei denn wir sind mit der
Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende
betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur
Mängelbeseitigung gezwungen.
(3) Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf
die Kosten des Ersatzstückes sowie die Versandkosten.
(4) Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, kann der
Kunde – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – nach
seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag
zurücktreten.
(5) Für Sachmängel der Lieferung bei Waren, welche wir von
Dritten beziehen und unverändert an den Besteller
weiterliefern, übernehmen wir keine Haftung; unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt
unberührt.
(6) Im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns beruhen.
Darüber hinaus haften wir nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, die Haftung für Schäden
durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers,
(z.B. Schäden an anderen Sachen), sind jedoch ganz
ausgeschlossen; die Begrenzung auf vorhersehbare Schäden
bzw. der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder
soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen haben.
(7) Die Regelung des vorstehenden Abs. 6 erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt
der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch
für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die
Haftung für Verzug / Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach
§ 5 dieser Geschäftsbedingungen.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang.
(9)
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Marie-Curie-Strasse 5, 25337 Elshorn, Tel.: +49 4121 700890, Fax: +49 4121 7008913, sales@kittiwake.de, www.kittiwake.de
Kittiwake GmbH, Stand 025/2007
§ 1 Geltungsbereich
(1) Verkauf und sonstige Lieferverträge der Kittiwake GmbH
werden zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
geschlossen. Sie gelten ausschließlich und nur
gegenüber Unternehmern und der öffentlichen Hand.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an,
wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
(2) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem
Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen,
Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht
zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem
Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten
unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und
zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Kosten
der Verpackung werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das Konto
der Kittiwake GmbH zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist
nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis ohne
Abzug innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung
zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem
jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben
angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-,
Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 4 Monate
oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder
unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
(1) Lieferzeitangaben sind unverbindlich. Der Beginn der von uns
angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers
sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Bei
höherer Gewalt, verspäteter Selbstbelieferung (bei einem
konkreten Deckungsgeschäft) oder sonstigen die Lieferung
erschwerenden Ereignissen verlängert sich die Lieferfrist
entsprechend.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden,
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu
verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den
Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so ist uns
zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach
fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom
Vertrag zurücktreten.
(4) Bei Lieferverzug haften wir für Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei
Lieferverzug aufgrund leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung
begrenzt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Die
Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine
Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit
den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(5) Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Wir sind daher
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des
vorherigen Abschlusses eines Einkaufsvertrages unsererseits
den Liefergegenstand nicht erhalten, wobei unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit unberührt
bleibt. Wir werden den Besteller unverzüglich über die nicht
rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren
und im Falle des Rücktritts das Rücktrittsrecht unverzüglich
ausüben. Wir werden im Falle des Rücktritts dem Besteller die
entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart, ist unser
Werk/Lager Erfüllungsort. Wird die Ware auf Wunsch des
Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an
den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die
Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen
Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt
unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom
Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(2) Der Versand ab Lieferwerk erfolgt auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers. Sofern der Besteller keine besondere Weisung
erteilt, übernimmt die Kittiwake GmbH keine Verbindlichkeit
für billigsten oder schnellsten Versand.
Transportversicherungen werden von der Kittiwake GmbH nur
auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Bestellers
vorgenommen; ansonsten ist die Ware nach den jeweiligen
Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur
vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag
vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen,
auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen.
Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der
Besteller sich vertragswidrig verhält (z.B. bei Zahlungsverzug).
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht
auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu
behandeln. Auch hat er die Kaufsache auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum
Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und
Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller
diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das
Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der
gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen
Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für
den uns entstandenen Ausfall.
(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache
durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag für
uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des
Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes
unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen
zur Zeit der Verarbeitung.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Besteller tritt uns
jedoch sicherungshalber alle Forderungen aus diesem
Weiterverkauf in Höhe unseres Verkaufspreises (inkl. MwSt.)
ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärung bedarf.
Die Abtretung umfasst ggf. auch
Kontokorrentsaldoforderungen des Bestellers gegen seinen
Abnehmer in Höhe unseres Verkaufpreises. Der Besteller hat
mit seinem Abnehmer zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst
mit vollständiger Zahlung Eigentum erwirbt. Der Besteller ist
bis auf Widerruf zur Einziehung der an uns sicherungshalber
abgetretenen Forderungen berechtigt. Bei Vorliegen eines
wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens,
Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkt für eine
Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des
Bestellers sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des
Bestellers zu widerrufen. Außerdem können wir nach
vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen
Frist die Sicherungsabtretung offen legen, die abgetretenen
Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der
Sicherungsabtretung durch den Besteller gegenüber seinen
Abnehmern verlangen. Bei Widerruf der Einziehungsbefugnis
Kittiwake GmbH, Stand 025/2007
verpflichtet sich der Abnehmer außerdem, uns sämtliche zur
Rechtswahrung und –verfolgung nötigen Informationen
umgehend zur Verfügung zu stellen. Im Falle des
Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung
unseres Vorbehaltgutes zu untersagen und die Rückgabe oder
die Übertragung des mittelbaren Besitzes zu verlangen. Der
Besteller stimmt schon jetzt der Wegnahme unseres
Vorbehaltgutes zu.
§ 8 Gewährleistung
(1) Der Besteller hat die von uns gelieferte Ware gemäß § 377
HGB unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel
uns anzuzeigen. Soweit der Liefergegenstand bei
Gefahrübergang mangelhaft gewesen ist, sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder
Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung)
berechtigt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
(2) Der Besteller ist nicht berechtigt, Mängel selbst zu beseitigen
oder beseitigen zu lassen, es sei denn wir sind mit der
Beseitigung des Mangels in Verzug oder er ist durch dringende
betriebliche Erfordernisse oder Gefahr in Verzug zur
Mängelbeseitigung gezwungen.
(3) Bei Ersatzlieferung beschränkt sich unsere Gewährleistung auf
die Kosten des Ersatzstückes sowie die Versandkosten.
(4) Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, kann der
Kunde – im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – nach
seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag
zurücktreten.
(5) Für Sachmängel der Lieferung bei Waren, welche wir von
Dritten beziehen und unverändert an den Besteller
weiterliefern, übernehmen wir keine Haftung; unsere
Verantwortlichkeit für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt
unberührt.
(6) Im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Besteller Schadenersatzansprüche geltend macht, die
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns beruhen.
Darüber hinaus haften wir nur nach dem
Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, die Haftung für Schäden
durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des Bestellers,
(z.B. Schäden an anderen Sachen), sind jedoch ganz
ausgeschlossen; die Begrenzung auf vorhersehbare Schäden
bzw. der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder
soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine
Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen haben.
(7) Die Regelung des vorstehenden Abs. 6 erstreckt sich auf
Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt
der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem
Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch
für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die
Haftung für Verzug / Unmöglichkeit bestimmt sich jedoch nach
§ 5 dieser Geschäftsbedingungen.
(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate,
gerechnet ab Gefahrenübergang.
(9)
§ 9 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der
Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.







